Rechtsprechung
OLG Köln, 18.12.1979 - 4 UF 35/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltsrecht; Berücksichtigung eines Arbeitsplatzverlustes; Trunkenheit im Verkehr; Grobe Fahrlässigkeit; Fiktives Einkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1603
Papierfundstellen
- FamRZ 1980, 362
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
Aus dem Fehlen entsprechender Vorschriften für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der im Schrifttum herrschenden Meinung gefolgert, daß Leistungsunfähigkeit des Pflichtigen grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn er sie selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat (Senatsurteile vom 21. April 1982 - IVb ZR 696/80 - FamRZ 1982, 792, 794, vom 9. Juni 1982 - IVb ZR 704/80 - FamRZ 1982, 913, 914, vom 13. Juli 1983 - IVb ZR 2/82 - FamRZ 1983, 995 und vom 26. September 1984 - IVb ZR 17/83, zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Köln FamRZ 1980, 362, 363; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 718, 719;… AK-BGB/Derleder § 1603 Rdn. 6;… BGB-RGRK/Mutschler a.a.O. § 1603 Rdn. 7;… Göppinger/Wenz a.a.O. Rdn. 1155; Hoppenz NJW 1984, 2327;… MünchKomm/Köhler § 1603 Rdn. 5;… Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1603 Anm. 2 d). - BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Aus dem Fehlen entsprechender Vorschriften für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der im Schrifttum herrschenden Meinung gefolgert, daß Leistungsunfähigkeit des Pflichtigen grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn er sie selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat (Senatsurteile vom 21. April 1982 - IVb ZR 696/80 - FamRZ 1982, 792, 794, vom 9. Juni 1982 - IVb ZR 704/80 - FamRZ 1982, 913, 914 und vom 13. Juli 1983 - IVb ZR 2/82 - FamRZ 1983, 995; OLG Köln FamRZ 1980, 362, 363; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 718, 719;… AK-BGB/Derleder § 1603 Rdn. 6;… BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. § 1603 Rdn. 7;… Göppinger/Wenz Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1155;… MünchKomm/Köhler BGB § 1603 Rdn. 5;… Palandt/Diederichsen BGB 43. Aufl. § 1603 Anm. 2 d; Hoppenz NJW 1984, 2327). - BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz - …
Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung genügt zum Beweis, daß der Arbeitslose außerstande ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, eine Meldung beim Arbeitsamt nicht (OLG Köln FamRZ 1980, 362).
- BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 37/88 zivilrechtlichen Rechtsprechung genügt zum Beweis, daß der Arbeitslose außerstande ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, eine Meldung beim Arbeitsamt nicht (OLG Köln FamRZ 1980, 362).
- OLG Köln, 05.05.1980 - 4 WF 64/80
Fiktion des Fortbestands eines Handelsvertretervertrags trotz Verschuldens des …
Nach der Rechtsprechung des Senats (FamRZ 80, 362) rechtfertigt dies - jedenfalls im Verhältnis zwischen geschiedenen Ehegatten - im Regelfall nur dann die fiktive Annahme eines Einkommens, wenn die Kündigung zumindest mit bedingtem Vorsatz vom Unterhaltsschuldner verursacht wurde. - BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87 Beweis, daß der Arbeitslose außerstande ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, eine Meldung beim Arbeitsamt nicht (OLG Köln FamRZ 1980, 362).
- BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 39/88 Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung genügt zum Beweis, daß der Arbeitslose außerstande ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, eine Meldung beim Arbeitsamt nicht (OLG Köln FamRZ 1980, 362).
- OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 37/81 Die gegenteilige Auffassung (…Bastian/Roth-Stielow/ Schmeiduch, 1. EheRG § 1579 BGB Rdn. 12; für den Unterhaltsschuldner auch OLG Köln FamRZ 1980, 362 f) unterscheidet nach Auffassung des Senats nicht hinreichend zwischen "Böswilligkeit« einerseits und "Mutwilligkeit« andererseits.